Seit dem 01.01.2026 erfolgt für alle Gebühren rund um die Zucht eine Rechnungslegung. Damit sind wir zur Ausweisung der gültigen Mehrwertsteuer verpflichtet.
Es kann durch Rundungsbeträge der Mehrwertsteuer im Rechnungssystem zu leichten Abweichungen kommen, die sich aber nur im einstelligem Cent Bereich bewegen. Wir bitten, den Betrag zu überweisen, der auf der Rechnung steht.
Wir bitten gleichzeitig um Einhaltung der Zahlungsfrist, um eventuelle Mahnläufe zu vermeiden. Der Versand der Ahnentafeln erfolgt erst nach Zahlungseingang der Gebühren auf das Konto der Zuchtbuchstelle.







