Gemäß unserer Satzung §1 Absatz 3 werden "Änderungen der VDH Ordnungen automatisch in die Ordnungen des StBK aufgenommen. Sind unsere Regelungen weitreichender, bleiben diese bestehen."
Im September 2024 erfolgte durch die Versammlung der VDH Mitgliedsvereine eine Überarbeitung zahlreicher VDH Ordnungen sowie Durchführungsbestimmungen, die nach Beratung in den Gremien durch den Hauptvorstand in unsere jeweiligen Ordnungen des StBK übernommen wurden.