Zum 1. Januar 2022 ist eine Novelle der Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft getreten, die ein Ausstellungsverbot für sogenannte Defekt-(Qual)-zuchten ausspricht. Die Auslegung der mit der
Umsetzung der Verordnung beauftragten Veterinärämter trifft insbesondere auch Rassehundezuchtvereine, die sich selbst schon der Bekämpfung erblicher Defekte und Dispositionen verschrieben haben. Wir – der St. Bernhards-Klub e.V., Mitglied der Initiative „Vitaler Rassehund“ – sind einer davon.
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