Die Kennzeichnungspflichten betreffen nicht nur Unternehmen, sondern grundsätzlich auch Vereine, Verbände und gemeinnützige Organisationen, wenn sie KI im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit einsetzen. Entscheidend ist die Nutzung – nicht die Rechtsform. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Artikels 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act).
Für den St. Bernhards-Klub bedeutet das beispielsweise:
- KI-erstellte Werbeplakate mit realistisch aussehenden Bernhardinern (Hunden allgemein) sollten gekennzeichnet werden.
- Werden echte Personen mithilfe von KI verändert oder neu erzeugt, ist eine Kennzeichnung besonders wichtig.
Ein einfacher Hinweis genügt in vielen Fällen, zum Beispiel:
- „Dieses Bild wurde mit Unterstützung von KI erstellt.“
- „KI-generiertes Bild.“
- „Dieser Inhalt wurde ganz oder teilweise mit künstlicher Intelligenz erstellt.“







